Strategie- und Geschäftsmodellworkshop für den Stadtwerkevertrieb
Energy Sharing: vom Rechtsrahmen zur belastbaren Geschäftsmodell-Entscheidung
§ 42c EnWG bildet in Deutschland den Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Verteilernetz. Seit dem 1. Juni 2026 ist die gemeinsame Nutzung innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilernetzbetreibers zu ermöglichen. Ob ein konkretes Modell umsetzbar ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der energiewirtschaftlichen Abwicklung ab.
Für den Vertrieb ist damit aber noch kein marktfähiges Produkt entstanden.
Für Stadtwerke und Energieversorger · Ein Tag in Präsenz · Etwa zwölf Teilnehmende
Ergebnis: Geschäftsmodellvorentscheidung und individuelle Roadmap für drei, sechs und zwölf Monate.
Die Teilnahme setzt die gesetzlichen Voraussetzungen sowie passende Mess-, Bilanzierungs- und Abwicklungsprozesse voraus. Ergänzende Reststromlieferung bleibt erforderlich; reduzierte Netzentgelte oder Einsparungen sind nicht zugesagt.
Fachlicher Stand: 22. September 2026 · § 42c EnWG (Deutschland) · Bundesnetzagentur: Energy Sharing
Die strategische Frage für Ihr Stadtwerk
Welche Rolle soll Ihr Stadtwerk beim Energy Sharing übernehmen – und unter welchen wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen entsteht daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell?
Dabei geht es nicht nur um neue Erlöschancen. Wenn Plattformanbieter, Direktvermarkter oder andere Lieferanten die Kundenschnittstelle besetzen, können sich bestehende Kundenbeziehungen und Reststromabsätze verlagern.
Genau hier setzt mein eintägiger Strategie- und Geschäftsmodellworkshop für den Stadtwerkevertrieb an.
Die Entscheidungslogik des Vertriebs
Der Workshop folgt fünf aufeinander aufbauenden Entscheidungsfragen:
- Dürfen und können wir Energy Sharing umsetzen?
- Für welche Kundengruppen entsteht ein überzeugendes Nutzenversprechen?
- Welche Rolle soll unser Stadtwerk übernehmen?
- Ist das Geschäftsmodell wirtschaftlich und organisatorisch tragfähig?
- Welches Pilotprojekt sollten wir weiterverfolgen?
Ein durchgängiger Praxisfall
Ausgangspunkt ist ein illustrativer Modellfall, kein abgeschlossenes Kundenprojekt, mit variablen PV-Anlagengrößen und unterschiedlichen Kundensegmenten: Privatkunden, Kommunen und kommunale Einrichtungen, Wohnungswirtschaft sowie kleine und mittlere Gewerbekunden.
Analysiert werden insbesondere das von der Bundesnetzagentur beschriebene Dienstleistungsmodell, die ergänzende Reststromlieferung, die Direktvermarktung, die Viertelstundenbilanzierung und die Wirtschaftlichkeit.

Was die Teilnehmenden erarbeiten
Die Teilnehmenden:
klären die rechtlichen und operativen Voraussetzungen,
identifizieren geeignete Kundengruppen und entwickeln belastbare Nutzenversprechen,
vergleichen mögliche Rollen ihres Stadtwerks,
bewerten Erlösquellen, Kosten, Risiken sowie Auswirkungen auf Kundenschnittstelle und Reststromabsatz,
bestimmen den erforderlichen Kooperations-, Prozess- und IT-Bedarf,
wählen ein geeignetes Pilotprojekt aus.
Das Ergebnis: eine individuelle Energy-Sharing-Roadmap
Am Ende des Tages steht bewusst noch kein vollständig kalkuliertes und umsetzungsreifes Produkt. Das Ergebnis ist eine begründete Geschäftsmodellvorentscheidung mit einer individuellen Energy-Sharing-Roadmap:
- Welches Kundensegment eignet sich für den Einstieg?
- Welche Rolle soll das Stadtwerk übernehmen?
- Welche Ausgestaltung des Geschäftsmodells sollte vertieft werden?
- Welches Pilotprojekt kommt infrage?
- Welche fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen sind noch zu klären?
- Welche Schritte sind in den nächsten drei, sechs und zwölf Monaten erforderlich?
Zielgruppe und Format
Der Workshop ordnet die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein und unterstützt die strategische sowie kaufmännische Entscheidungsfindung. Er umfasst keine Rechtsberatung oder einzelfallbezogene rechtliche Prüfung.
- Zielgruppe
- Energiewirtschaftlich erfahrene Fach- und Führungskräfte aus Vertrieb, Produktmanagement und vertriebsnaher Geschäftsfeldentwicklung von Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen
- Gruppengröße
- Kleine Präsenzgruppe mit etwa zwölf Personen
- Dauer
- Ein Tag
- Format
- Präsenzworkshop mit Praxisfall, Gruppenarbeiten, Bewertungsmatrizen und Roadmap
Häufige Fragen zu Energy Sharing
Was ist Energy Sharing nach § 42c EnWG?
Energy Sharing bezeichnet nach dem deutschen EnWG die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Anders als bei Mieterstrom oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung müssen Erzeugung und Verbrauch nicht im selben Gebäude stattfinden. Der Strom wird über das Netz der allgemeinen Versorgung geliefert.
Die Sharing-Mengen decken regelmäßig nur einen Teil des Strombedarfs. Deshalb wird zusätzlich ein Reststromliefervertrag benötigt. Gesetzliche Teilnahmevoraussetzungen, viertelstündliche Messung und Bilanzierung sowie die energiewirtschaftliche Abwicklung müssen geklärt sein. Nicht jede Anlage oder jeder Kunde ist automatisch geeignet.
An wen richtet sich der Workshop?
Der Workshop richtet sich an energiewirtschaftlich erfahrene Fach- und Führungskräfte aus Vertrieb, Produktmanagement und vertriebsnaher Geschäftsfeldentwicklung von Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen. Gearbeitet wird in einer kleinen Präsenzgruppe mit etwa zwölf Personen.
Was ist das Ergebnis des Workshops?
Das Ergebnis ist eine begründete Geschäftsmodellvorentscheidung mit einer individuellen Energy-Sharing-Roadmap. Sie beschreibt das geeignete Kundensegment, die mögliche Rolle des Stadtwerks, die zu vertiefende Geschäftsmodellausgestaltung, ein geeignetes Pilotprojekt und die nächsten Schritte für drei, sechs und zwölf Monate.
Ein vollständig kalkuliertes und umsetzungsreifes Produkt ist bewusst nicht das Ergebnis eines einzelnen Workshoptages.
Ersetzt der Workshop eine Rechtsberatung?
Nein. Der Workshop ordnet die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein und unterstützt strategische sowie kaufmännische Entscheidungen. Er ersetzt keine Rechtsberatung oder einzelfallbezogene rechtliche Prüfung.
Welche Rolle soll Ihr Stadtwerk beim Energy Sharing übernehmen?
Wenn Sie Energy Sharing nicht nur rechtlich einordnen, sondern daraus eine begründete Geschäftsmodellvorentscheidung und konkrete nächste Schritte entwickeln möchten, lassen Sie uns über den passenden Workshop sprechen.
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